Werkvertrag ist unser
Handwerk
Werkvertrag in der Lagerlogistik nach §631 BGB heißt: du beauftragst Allcox mit einem konkreten Werk wie Kommissionierung, Co-Packing oder Lagerbewirtschaftung, nicht mit Personalstunden. Wir bringen Crew, Plan und Verantwortung auf deine Fläche. Du zahlst pro Stück oder pauschal. Standorte in Hamburg, Buchholz und an 23 weiteren Punkten bundesweit.
Mehr als Personal.
Ein Partner, der mitdenkt.
Genau das ist unser Ansatz. Wir bewirtschaften Lagerflächen, steuern Abläufe und sorgen dafür, dass der Betrieb läuft, auch wenn es eng wird. Egal wo in Deutschland du uns brauchst. Mit dem richtigen Personal, klaren Strukturen und dem Blick für das, was im Alltag wirklich zählt.
Den Montag kennst du
Vom Erstgespräch bis zum laufenden Werkvertrag
Wenn etwas nicht passt, sagen wir das, bevor du unterschreibst.
Analyse
- Passt dein Betrieb zum Outsourcing?
- Wie sieht deine Ist-Kostenstruktur gegen die prognostizierten Werkvertragskosten aus?
- Lassen sich deine Qualitätsstandards verlässlich erfüllen?
Regelbetrieb
Wir liefern dein Werk zum vereinbarten Stückpreis. In Saisonspitzen skalieren wir Personal hoch, in ruhigen Phasen wieder runter, ohne dass du Kündigungs- oder Leerlaufkosten trägst.
Transparentes KPI-Reporting macht jede Entwicklung messbar. Über die Vertragslaufzeit sinken deine Stückkosten weiter, weil wir Verbesserungspotenziale im laufenden Betrieb heben.
Aufbau
Wir definieren mit dir das Werk, die Stückpreise, die KPIs und die Eskalationswege. Die Vertragsstruktur hält einer Zoll- oder DRV-Prüfung stand.
Im Anlauf bringen wir erfahrenes Schlüsselpersonal auf deine Fläche, übernehmen schrittweise die Steuerung und trainieren das Team. Dein Tagesgeschäft läuft währenddessen ohne Stillstand weiter.
Inhouse-Outsourcing in der Logistik: was bei Allcox anders läuft
Werkvertrag heißt bei uns: Crew, Plan und Verantwortung auf deiner Fläche, du zahlst für das Ergebnis. Seit 2002 arbeiten wir so, in Hamburg und an 25 Standorten bundesweit. Vier Punkte machen den Unterschied.
Volle Fläche, volle Verantwortung
Wir übernehmen Teilbereiche oder komplette Lagerflächen im Werkvertrag. Be und Entladung, Kommissionierung, Konfektionierung, Warenein und ausgang, Co Packing oder Displaybau. Wir bringen die Manpower, die Struktur und die Erfahrung mit, die es dafür braucht. Du behältst den Überblick, wir übernehmen den Rest.
Wenn die Kapazität fehlt
Saisonspitzen, Aktionen oder unerwartete Auftragsspitzen lassen sich nicht immer planen. Wir schon. Mit eingespielten Teams, die schnell verfügbar sind und sofort loslegen können. Ob für wenige Wochen oder dauerhaft, wir passen uns an und sorgen dafür, dass dein Betrieb nicht ins Stocken gerät.
Prozesse, die sich rechnen
Wir schauen genau hin, wo Zeit verloren geht und wo Abläufe besser organisiert werden könnten. Wo Technik oder Automatisierung sinnvoll ist, denken wir sie mit. Das Ergebnis sind Prozesse, die messbar effizienter werden, ohne dass du dich selbst darum kümmern musst.
Rechtssicher im Werkvertrag
Allcox arbeitet grundsätzlich im Werkvertrag. Nicht aus Gewohnheit, sondern weil wir wissen, was das bedeutet. Für dich heißt das absolute Rechtssicherheit, transparente Vergütung, eigene Projektleitung, Arbeitssicherheit und eine Infrastruktur, die von uns getragen wird. Seit 2002 machen wir das und haben in all den Jahren dazugelernt.
25 Standorte.Über 600 Mitarbeiter.Überall dabei, wo es drauf ankommt.
Mit 25 operativen Standorten und über 600 Mitarbeitenden im Einsatz sind wir dort, wo Logistik gemacht wird. Nicht irgendwann und nicht aus der Ferne. Wir kennen den Alltag in Lager und Produktion, weil wir jeden Tag mittendrin sind. Das ist kein Versprechen. Das ist unsere Realität. Work. Grow. Together.
Erstgespräch vereinbaren
Erzähl uns kurz, wo es bei dir im Lager hakt. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück. Lieber direkt anrufen? +494025306225 Mail: info@allcox.com
Beim Werkvertrag nach §631 BGB schuldet der Dienstleister ein konkretes Werk zu einem definierten Preis, abgerechnet pro Stück, pro Pick oder pauschal. Die Steuerung der eingesetzten Mitarbeiter liegt vollständig beim Werkunternehmer mit eigener Projektleitung vor Ort. Bei der Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG wird Personal auf Stundenbasis bereitgestellt, die Weisungsbefugnis geht teilweise auf den Entleiher über, die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer beträgt 18 Monate. Beide Modelle haben rechtliche und betriebswirtschaftliche Berechtigung und werden in der Praxis oft kombiniert, je nach Aufgabenstellung und Planbarkeit der Bedarfe.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft im Statusfeststellungsverfahren nach §7a SGB IV, ob ein vermeintlicher Werkvertrag in Wirklichkeit eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung ist. Entscheidende Indizien für einen echten Werkvertrag sind: eigene Steuerung mit Projektleiter des Werkunternehmers, leistungsbezogene Vergütung statt Stundensatz, klar abgegrenztes Werk im Vertrag, eigene Betriebsmittel und keine Eingliederung in die Hierarchie des Auftraggebers. Wird ein Schein-Werkvertrag festgestellt, drohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen rückwirkend bis zu vier Jahre, im Vorsatzfall bis zu 30 Jahre. Auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führt regelmäßig Anlasskontrollen in Logistikbetrieben durch.
Die Arbeitgeber-Haftung für Unfälle der eingesetzten Werkvertrags-Mitarbeiter liegt beim Werkunternehmer, der arbeitsrechtlicher Arbeitgeber bleibt. Die Zuordnung zur Berufsgenossenschaft richtet sich nach dem Werkunternehmer. Der Auftraggeber hat jedoch Sorgfaltspflichten für die zur Verfügung gestellte Arbeitsstätte nach ArbStättV und ArbSchG, etwa Verkehrssicherungspflicht, sichere Infrastruktur und Gefährdungsbeurteilung. Bei Verstößen kann eine Mithaftung entstehen. Eine klare vertragliche Regelung der Verantwortungsbereiche, gegenseitigen Unterweisungspflichten und Notfallabläufe gehört in jeden seriösen Werkvertrag und schützt beide Parteien im Schadensfall.
Die Anlaufphase eines Werkvertrags in der Lagerlogistik dauert in der Regel 30 bis 90 Tage vom Vertragsschluss bis zum vollen Regelbetrieb. In den ersten zwei Wochen wird Schlüsselpersonal des Werkunternehmers eingearbeitet und die Steuerungsprozesse werden definiert. Zwischen Tag 14 und 30 erfolgt die schrittweise Übergabe der operativen Verantwortung. Ab Tag 30 bis 60 läuft typischerweise der volle Regelbetrieb mit etablierter Schichtsteuerung, monatlichem KPI-Reporting und definierten Eskalationswegen. Die genaue Dauer hängt von Komplexität des Bereichs, Größe des Teams, vorhandener Dokumentation und Schnittstellen zur internen Logistik ab.
Die Behandlung der bestehenden Lagermannschaft wird vor Vertragsschluss in der Analysephase festgelegt. Möglich sind mehrere Konstellationen: vollständige Weiterbeschäftigung im Stammbetrieb mit Konzentration auf interne Aufgaben, Doppelbesetzung während der Anlaufphase zur Wissensübergabe, Übernahme einzelner Mitarbeiter durch den Werkunternehmer bei beiderseitigem Einverständnis, oder gestaffelte Umstrukturierung. Ein Betriebsübergang nach §613a BGB liegt bei reinem Werkvertrag in der Regel nicht vor, sollte aber im Einzelfall arbeitsrechtlich geprüft werden. Eine frühzeitige Einbindung des Betriebsrats und transparente Personalplanung reduzieren Konfliktpotenzial deutlich.