Zack – ein neues Lagerprojekt startet. Doch plötzlich knirscht’s im Vertragsgetriebe: Werkvertrag vs. Werklieferungsvertrag – nur ein kleiner Unterschied? Denkste! Wer hier falsch abbiegt, verliert nicht nur den juristischen Überblick, sondern riskiert echte wirtschaftliche Schäden. Wir nehmen dich mit auf eine logistische Detektivreise durch Paragrafen, Praxisbeispiele und Fallstricke – und zeigen dir, warum gerade für Logistiker diese Entscheidung elementar ist.
Was ist ein Werkvertrag?
Der Werkvertrag nach § 631 BGB verpflichtet den Unternehmer zur Herstellung eines bestimmten Werks. Entscheidend ist: Der Vertragspartner schuldet einen konkreten Erfolg, nicht nur eine Tätigkeit. Ob es sich um die Reparatur einer Maschine, die Montage eines Regals oder das Erstellen eines Gutachtens handelt – immer steht das Ergebnis im Mittelpunkt.
Ein zentraler Punkt: die Abnahme. Erst wenn der Besteller das Werk abnimmt, ist die Vergütung fällig und die Gewährleistungsfrist beginnt zu laufen. Das gibt Auftraggebern Sicherheit, stellt aber auch Anforderungen an die Qualität und Dokumentation der Leistung.
Werkvertrag vs. Werklieferungsvertrag – in diesem Fall ist die Antwort klar: Bei Fokus auf die erfolgreiche Ausführung einer Tätigkeit, greift das Werkvertragsrecht mit all seinen Konsequenzen wie Nachbesserungspflicht und Mängelhaftung.
Was ist ein Werklieferungsvertrag?
§ 650 BGB regelt den Werklieferungsvertrag. Er kommt dann zum Einsatz, wenn es um die Herstellung und Lieferung beweglicher Sachen geht, die speziell für den Besteller angefertigt werden. Typische Beispiele: maßgefertigte Regalsysteme oder individualisierte Verpackungseinheiten.
Der entscheidende Unterschied im Werkvertrag vs. Werklieferungsvertrag: Beim Werklieferungsvertrag steht nicht die Dienstleistung im Fokus, sondern der Eigentumsübergang an einer Sache. Deshalb gilt hier überwiegend Kaufrecht – ergänzt durch werkvertragliche Aspekte.
Für Logistikunternehmen ist dieser Vertragstyp vor allem bei Beschaffungen oder Technikprojekten relevant. Und: Die Unterschiede im Umgang mit Mängeln und bei der Risikoverteilung sind erheblich – bei Werkvertrag vs. Werklieferungsvertrag ist eine fundierte Einordnung Gold wert.
Der feine Unterschied: Warum Logistiker genau hinschauen sollten
Werkvertrag vs. Werklieferungsvertrag ist keine akademische Diskussion – es ist gelebte Praxis mit finanziellen und rechtlichen Auswirkungen. Denn bei Projekten mit Liefer- und Montagemischung wird es oft unübersichtlich.
Ein Unternehmen ließ eine automatisierte Kommissionierstrecke installieren. Lieferung und Montage übernahm derselbe Anbieter. Als Mängel auftraten, ging der Streit los: Werkvertrag vs. Werklieferungsvertrag – welches Recht gilt? Ergebnis: Verzögerungen, Kosten, Stress.
Die Lehre: Eine eindeutige Klassifizierung schon vor Vertragsschluss spart Nerven und schützt vor Haftungsfallen.
Typische Stolperfallen in der Praxis – und wie man sie umgeht
Vermischung von Leistungstypen: Bei unklaren Vertragsinhalten lauert der Klassiker: Werkvertrag vs. Werklieferungsvertrag nicht sauber definiert.
Fehlende Abnahmevereinbarung: Besonders beim Werkvertrag ein Muss.
Unklare Vergütungsmodelle: Nach Werk? Nach Zeit? Klare Regelung = klare Basis.
Falscher Umgang mit Mängeln: Kaufrecht oder Werkvertragsrecht – die Antwort hängt an der sauberen Vertragswahl.
Tipps für die Vertragsgestaltung
Damit du bei Werkvertrag vs. Werklieferungsvertrag künftig nicht mehr ins Grübeln kommst, hier die wichtigsten Schritte:
Ziel der Leistung klären: Übergabe von Eigentum oder erfolgreicher Abschluss?
Leistung konkretisieren: Vermeidet Missverständnisse.
Abnahme regeln: Besonders für Werkverträge entscheidend.
Gefahrübergang definieren: Logistisch und rechtlich wichtig.
Mängelrechte abstimmen: Im Werklieferungsvertrag gelten andere Fristen.
„Werkvertrag vs. Werklieferungsvertrag“ – ein unterschätztes Risiko
„Die Unterscheidung zwischen Werk- und Werklieferungsvertrag wird in der Praxis oft unterschätzt. Dabei hängen hiervon nicht nur Gewährleistungsfragen ab, sondern auch wichtige steuerliche und haftungsrechtliche Aspekte.“
– Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht (anonymisiert)
Inhouse-Outsourcing per Werkvertrag
Ein mittelständisches Logistikunternehmen lagerte die Kommissionierung per Werkvertrag aus. Die Ziele waren klar: definierte Mengen, hohe Qualität, entlastete Stammbelegschaft. Werkvertrag vs. Werklieferungsvertrag war hier eindeutig zugunsten des Werkvertrags entschieden – mit Erfolg.
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Flexibilität durch klare Vertragsmodelle
Ein internationaler Versandhändler optimierte sein Retourenmanagement per Werkvertrag. Der Schlüssel: messbare KPIs und klare Abnahmeprozesse. Werkvertrag vs. Werklieferungsvertrag war auch hier die Ausgangsfrage – die richtige Wahl hat den entscheidenden Unterschied gemacht.
Fazit: „Werkvertrag vs. Werklieferungsvertrag“ – mehr als nur ein Paragrafenvergleich
Ob es um Automatisierung, Outsourcing oder Lagertechnik geht: Die Wahl zwischen Werkvertrag vs. Werklieferungsvertrag hat direkten Einfluss auf deinen Projekterfolg. Wer hier mit dem richtigen Wissen agiert, spart Geld, vermeidet Risiken – und gewinnt Zeit für das Wesentliche.
Jetzt handeln: Nimm deine Verträge unter die Lupe – oder lass dich von Profis beraten. Bei ALLCOX kombinieren wir juristisches Know-how mit Logistikexpertise und bieten Werkvertragslösungen, die funktionieren.
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