Wer Logistik auslagern will, entscheidet zuerst über einen Ort. Klassisches Outsourcing heißt: Die Ware wandert in das Lager eines Dienstleisters, der dort einlagert, kommissioniert und versendet. Beim Inhouse-Outsourcing bleibt alles, wo es ist: Halle, Regale, Lagerverwaltungssystem und Bestand bleiben beim Unternehmen, und ein Dienstleister übernimmt einen abgegrenzten Bereich auf dieser Fläche mit eigenem Team und eigener Führung.
Beide Modelle geben die operative Arbeit ab, aber sie verschieben unterschiedliche Dinge: Investition, Transportwege, Nähe zur Produktion, Haftung für die Ware und den Weg zurück. Dieser Beitrag vergleicht die beiden Modelle an diesen Punkten und zeigt, wann welches passt. Ein verbreiteter Irrtum gleich vorweg: Inhouse-Outsourcing heißt nicht, dass externe Kräfte nach den Weisungen der eigenen Schichtleitung arbeiten. Genau das wäre Arbeitnehmerüberlassung.
Zwei Modelle, ein Unterschied im Ort
Klassisches Outsourcing (Kontraktlogistik im Fremdlager): Der Dienstleister lagert die Ware in seiner eigenen Immobilie, mit eigener Technik und eigenem System. Rechtlich ist das in der Regel ein Lagervertrag: Nach § 467 HGB verpflichtet sich der Lagerhalter, das Gut zu lagern und aufzubewahren, der Einlagerer zahlt die vereinbarte Vergütung. Dazu kommen meist Umschlag, Kommissionierung und Versand.
Inhouse-Outsourcing: Der Dienstleister arbeitet auf der Fläche des Kunden und übernimmt dort zum Beispiel Wareneingang, Kommissionierung, Verpackung oder Verladung. Die Grundlage ist ein Werkvertrag nach § 631 BGB: Geschuldet ist ein Ergebnis, der Dienstleister plant und führt sein Team selbst. Wie das Schritt für Schritt aussieht, beschreibt der Leitfaden zum Inhouse-Outsourcing in der Logistik.
Der Vergleich an sechs Punkten
- Fläche und Investition: Im Fremdlager nutzt das Unternehmen Halle, Regale und Technik des Dienstleisters und bezahlt sie über Lagergeld und Handlingpreise mit. Beim Inhouse-Outsourcing bleiben Halle und Ausstattung beim Unternehmen, es bezahlt nur die Leistung.
- Transport und Bestand: Ein Fremdlager bedeutet zusätzliche Transporte zwischen Produktion oder Wareneingang und Dienstleister, und der Bestand liegt an einem weiteren Ort. Beim Inhouse-Outsourcing entfällt dieser Weg.
- Nähe zur Produktion: Wo Material im Takt an Linien geliefert wird, zählen Minuten. Inhouse-Outsourcing hält die Versorgung neben der Linie, ein Fremdlager braucht dafür Puffer und feste Abrufzeiten.
- Steuerung: In beiden Modellen steuert das Unternehmen über das Ergebnis, also über Mengen, Termine und Qualität im Vertrag, nicht über Anweisungen an einzelne Beschäftigte. Wer beim Inhouse-Outsourcing die Leute des Dienstleisters selbst einteilt, verlässt den Werkvertrag. Woran das gemessen wird, steht im Beitrag zur verdeckten Arbeitnehmerüberlassung.
- Haftung für die Ware: Im Fremdlager haftet der Lagerhalter nach § 475 HGB für Verlust oder Beschädigung des Gutes von der Übernahme bis zur Auslieferung, es sei denn, der Schaden war mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abzuwenden. Für seine Forderungen hat er zudem ein Pfandrecht am eingelagerten Gut (§ 475b HGB). Beim Inhouse-Outsourcing bleibt die Ware im Gewahrsam des Unternehmens; die Haftung für Fehler regelt der Werkvertrag.
- Rückweg: Endet ein Fremdlagervertrag, muss der Bestand umziehen. Endet ein Inhouse-Vertrag, bleiben Fläche, System und Bestand, und das Unternehmen übernimmt den Bereich wieder selbst oder vergibt ihn neu.
Kostenlogik: Lagergeld gegen Leistungspreis
Im Fremdlager setzt sich der Preis meist aus Lagergeld je Stellplatz und Zeitraum, Handlingpreisen je Bewegung und Zuschlägen für Zusatzleistungen zusammen. Die Immobilie und die Technik des Dienstleisters stecken darin. Für ein Unternehmen ohne eigene Fläche oder mit stark schwankendem Bestand kann das günstiger sein als eine eigene Halle.
Beim Inhouse-Outsourcing bezahlt das Unternehmen die Leistung, etwa je Auftrag, je Position oder je Palette. Die Kosten für Fläche und Technik trägt es weiter selbst, dafür entfallen Transporte zum Fremdlager und der doppelte Bestand. Welches Modell sich rechnet, zeigt nur ein Vergleich mit den eigenen Mengen. Wie man ihn aufbaut, beschreiben die Beiträge zum Business Case Werkvertrag und zum Business Case für Logistikverträge.
Wann welches Modell passt
Klassisches Outsourcing in ein Fremdlager passt eher, wenn
- keine eigene Lagerfläche vorhanden ist oder die vorhandene nicht reicht,
- der Bestand stark schwankt und Stellplätze nur zeitweise gebraucht werden,
- die Ware nicht eng an eine Produktion angebunden ist,
- der Dienstleister durch gebündelte Mengen mehrerer Kunden günstiger lagern und versenden kann.
Inhouse-Outsourcing passt eher, wenn
- Fläche, Regale und System vorhanden sind und weiter genutzt werden sollen,
- die Logistik eng an Produktion oder Wareneingang hängt,
- zusätzliche Transporte und ein zweiter Bestandsort vermieden werden sollen,
- das Unternehmen die Fläche langfristig behalten und sich den Rückweg offenhalten will.
Beide Modelle passen schlecht, wenn sich das Ergebnis nicht beschreiben lässt oder die Aufgaben ständig nach Einzelanweisung wechseln. Dann ist eigenes Personal oder offen vereinbarte Arbeitnehmerüberlassung ehrlicher. Welche Prozesse sich für einen Werkvertrag eignen, zeigt der Beitrag Welche Logistikprozesse eignen sich für einen Werkvertrag?
Modellfall: Ersatzteile zwischen Fremdlager und eigener Halle
Modellfall (typischer Verlauf, kein Kundenprojekt): Ein Maschinenbauer betreibt neben der Montage ein eigenes Ersatzteillager. Das Personal dafür ist knapp, und die Geschäftsführung prüft, die Ersatzteile in das Fremdlager eines Kontraktlogistikers zu geben. In der Rechnung tauchen dann Transporte zwischen Werk und Fremdlager auf, ein zweiter Bestand für die Montage und längere Wege für dringende Teile. Die Alternative: Das Lager bleibt in der eigenen Halle, ein Dienstleister übernimmt im Werkvertrag Einlagerung, Kommissionierung und Versand der Ersatzteile mit eigener Teamleitung. Entscheidend wird, ob sich das Ergebnis messbar beschreiben lässt, etwa versandbereite Aufträge bis zu einer festen Uhrzeit. Das Warnsignal: Will die Montage weiter direkt bei den Kräften des Dienstleisters Teile abrufen, muss dafür ein fester Weg über dessen Teamleitung vereinbart werden.
Was im Vertrag stehen sollte
Unabhängig vom Modell braucht der Vertrag eine messbare Leistungsbeschreibung, einen Abnahme- oder Messtakt, ein Änderungsverfahren für neue Artikel und Mengen sowie Regeln für Kündigung und Übergabe. Beim Fremdlager kommen Stellplatzregeln, Inventur und die Herausgabe des Bestands am Vertragsende hinzu. Die Bausteine eines Logistik-Werkvertrags beschreibt der Beitrag zu Werkvertragsklauseln in der Logistik, die Vorteile und Grenzen des Modells der Beitrag zu den Vorteilen eines Werkvertrags.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die gesetzlichen Grundregeln wieder, Stand 26.10.2026. Lagerverträge enthalten oft abweichende Bedingungen; maßgeblich ist der konkrete Vertrag.
Prüfen wir, ob dein Bereich auf der eigenen Fläche bleiben kann
Allcox arbeitet nach eigener Angabe seit 2002 in der operativen Logistik. Wir übernehmen im Werkvertrag in der Logistik abgegrenzte Bereiche auf der Fläche des Kunden, mit eigener Teamleitung vor Ort und eigener operativer Steuerung. Wie das als Inhouse-Outsourcing aussieht, beschreibt die Seite zum Modell.
Ob ein Bereich auf der eigenen Fläche bleiben kann und wie das Ergebnis dafür beschrieben werden müsste, können wir gemeinsam durchgehen. Passt ein Fremdlager besser, gehört auch das zum Ergebnis.
Bereich und Modell gemeinsam durchgehen
Oder direkt: info@allcox.com · +49 40 253 06 225
Häufige Fragen zu Inhouse-Outsourcing und klassischem Outsourcing
Was ist der Unterschied zwischen Inhouse-Outsourcing und klassischem Outsourcing?
Beim klassischen Outsourcing kommt die Ware in das Lager eines Dienstleisters. Beim Inhouse-Outsourcing bleiben Halle, Bestand und System beim Unternehmen, und ein Dienstleister übernimmt einen abgegrenzten Bereich auf dieser Fläche mit eigenem Team und eigener Führung.
Behält das Unternehmen beim Inhouse-Outsourcing die Kontrolle über die Mitarbeitenden?
Nein, und das ist auch nicht das Ziel. Das Unternehmen steuert über das vereinbarte Ergebnis, die Teamleitung des Dienstleisters führt die Beschäftigten. Werden diese in die eigene Organisation eingegliedert und nach eigenen Weisungen eingesetzt, liegt nach § 1 AÜG Arbeitnehmerüberlassung vor.
Wer haftet für die Ware im Fremdlager?
Der Lagerhalter haftet nach § 475 HGB für Verlust oder Beschädigung des Gutes von der Übernahme bis zur Auslieferung, es sei denn, der Schaden war mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abzuwenden. Lagerverträge enthalten oft eigene Bedingungen, die das genauer regeln.
Ist klassisches Outsourcing günstiger als Inhouse-Outsourcing?
Das hängt an der eigenen Ausgangslage. Ein Fremdlager spart die eigene Halle, kostet aber Lagergeld, zusätzliche Transporte und einen zweiten Bestandsort. Inhouse-Outsourcing nutzt die vorhandene Fläche, das Unternehmen trägt deren Kosten aber weiter.
Wie leicht kommt man aus einem Outsourcing-Vertrag wieder heraus?
Beim Inhouse-Outsourcing bleiben Fläche, System und Bestand beim Unternehmen; nach Vertragsende kann es den Bereich selbst übernehmen oder neu vergeben. Beim Fremdlager muss der Bestand umziehen, und Kündigungsfristen, Herausgabe und offene Forderungen müssen geregelt sein.


