ISO 45001:2018 Zertifizierung Allcox Arbeitssicherheit
ISO 9001:2015 Zertifizierung Allcox Qualitätsmanagement
V16-Warnleuchte ab 2026 Pflicht – aktive Sicherheitsleuchte auf Fahrzeugdach bei Dämmerung

V16-Warnleuchte in Spanien: was seit 2026 für Firmenfahrzeuge gilt

INHALTSVERZEICHNIS

Seit dem 1. Januar 2026 ist in Spanien die vernetzte V16-Warnleuchte das einzige zulässige Mittel, um ein liegengebliebenes Fahrzeug abzusichern. Das Warndreieck gilt für in Spanien zugelassene Fahrzeuge nicht mehr. Wer Firmenfahrzeuge mit spanischer Zulassung betreibt, muss jedes davon mit einem zertifizierten Gerät ausstatten. Für Fahrzeuge mit deutscher Zulassung ändert sich dagegen wenig.

Was die V16-Warnleuchte ist

Die V16 ist eine gelbe LED-Blinkleuchte, die bei einer Panne oder einem Unfall aufs Fahrzeugdach gesetzt wird, ohne dass jemand auf die Fahrbahn laufen muss, um ein Warndreieck aufzustellen. Die vernetzte Version übermittelt nach Aktivierung zusätzlich den Standort des Fahrzeugs anonym an die Plattform DGT 3.0 der spanischen Verkehrsbehörde. So können andere Verkehrsteilnehmer über vernetzte Dienste früher gewarnt werden.

Anforderungen laut DGT

  • gelbes LED-Blinklicht mit Rundumsicht
  • mindestens 30 Minuten Leuchtdauer
  • Batterie mit einer Lebensdauer von mindestens 18 Monaten
  • integriertes GPS und eigene Mobilfunkverbindung, ohne App
  • Zertifizierung, die Modelle stehen in der Liste auf der Website der DGT

Rechtsgrundlage und Stichtag

Die Regelung geht auf das Königliche Dekret 159/2021 zurück. Die DGT hat in ihrer Pressemitteilung vom 25. November 2025 bekräftigt, dass die vernetzte V16 ab dem 1. Januar 2026 das einzige gültige Element zur Absicherung stehender Fahrzeuge ist und die Warndreiecke ersetzt.

Betroffen sind in Spanien zugelassene

  • Pkw
  • Lieferwagen und Transporter
  • Busse
  • Lkw und Fahrzeugkombinationen

Für Motorräder besteht keine Pflicht, die DGT empfiehlt die Leuchte aber.

Bußgeld

Wer keine V16 mitführt, begeht laut DGT eine leichte Ordnungswidrigkeit. Die Sanktion beträgt 80 Euro, genauso viel wie früher für fehlende Warndreiecke.
V16-Warnleuchte auf dem Dach eines Fahrzeugs bei Sonnenuntergang in Spanien

Was für Fahrzeuge mit deutscher Zulassung gilt

Die DGT verweist auf das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr. Danach kann ein Land für den internationalen Verkehr verlangen, dass ein Fahrzeug entweder ein Warndreieck oder ein gleichwertiges Gerät mitführt, das im Zulassungsland vorgeschrieben ist.
Daraus ergeben sich zwei Punkte für gemischte Flotten:

  • Für Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind, bleibt das nach deutschem Recht vorgeschriebene Warndreieck die Ausrüstung, auf die es ankommt.
  • Für spanische Fahrzeuge gilt die V16 laut DGT auch in den Vertragsstaaten des Übereinkommens als gültig, genannt werden unter anderem Portugal, Frankreich, Deutschland, Italien und das Vereinigte Königreich.

Maßgeblich ist also die Zulassung, nicht der Ort, an dem das Fahrzeug gerade fährt. Bei Unsicherheit im Einzelfall lohnt eine Rückfrage bei der Behörde des jeweiligen Landes.

Umsetzung im Fuhrpark

1. Betroffene Fahrzeuge erfassen

Welche Fahrzeuge sind in Spanien zugelassen, einschließlich Miet-, Leasing- und Poolfahrzeugen? Nur für diese gilt die Pflicht, dort aber für jedes einzelne.

2. Zertifizierte Geräte beschaffen

Nur Modelle aus der Zertifizierungsliste der DGT sind zulässig. Nicht vernetzte V16-Leuchten ohne GPS und Mobilfunk erfüllen die Anforderung seit 2026 nicht mehr.

3. Fahrer einweisen

Alle, die diese Fahrzeuge fahren, sollten wissen, wie die Leuchte aktiviert und befestigt wird und was bei einer Fehlfunktion zu tun ist.

4. Geräte verwalten und prüfen

Jedem Fahrzeug wird eine Leuchte zugeordnet. Batteriestand und Funktion gehören in die regelmäßige Fahrzeugprüfung, spätestens vor Ablauf der Batterielebensdauer wird getauscht.

Fazit

Für in Spanien zugelassene Firmenfahrzeuge ist die vernetzte V16 seit Januar 2026 Pflicht, das Warndreieck reicht dort nicht mehr. Wer die betroffenen Fahrzeuge kennt, zertifizierte Geräte verwendet und die Fahrer einweist, hat die Umstellung mit überschaubarem Aufwand erledigt. Für Fahrzeuge mit deutscher Zulassung bleibt es beim Warndreieck.

Quellen

Stand der Quellen: abgerufen am 16.09.2026. Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine rechtliche Beratung.

FAQ zur V16-Warnleuchte in Spanien

Seit wann ist die vernetzte V16 in Spanien Pflicht?

Seit dem 1. Januar 2026. Seitdem ist sie laut DGT das einzige zulässige Mittel, um ein stehendes Fahrzeug abzusichern, und ersetzt das Warndreieck.

Für welche Fahrzeuge gilt die Pflicht?

Für in Spanien zugelassene Pkw, Lieferwagen, Busse, Lkw und Fahrzeugkombinationen. Motorräder sind ausgenommen, für sie wird die Leuchte empfohlen.

Brauchen deutsche Firmenfahrzeuge in Spanien eine V16?

Nach dem Wiener Übereinkommen kommt es auf die Vorschriften des Zulassungslandes an. Für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge ist das das Warndreieck.

Wie hoch ist das Bußgeld ohne V16?

Laut DGT 80 Euro. Es handelt sich um eine leichte Ordnungswidrigkeit.

Woran erkenne ich ein zugelassenes Gerät?

Zulässig sind nur Modelle, die in der Zertifizierungsliste auf der Website der DGT geführt werden. Sie müssen vernetzt sein, also über GPS und eine eigene Mobilfunkverbindung verfügen.

Müssen auch Miet- und Leasingfahrzeuge ausgestattet sein?

Ja, wenn sie in Spanien zugelassen sind. Die Pflicht hängt an der Zulassung, nicht an den Besitzverhältnissen.

Weitere Themen für dich

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner