Du fährst mit deinem Firmenfahrzeug durch Spanien, ein platter Reifen auf der Autobahn – und plötzlich stehst du am Seitenstreifen. Früher hättest du jetzt das Warndreieck rausgeholt. Ab dem 1. Januar 2026 ist das genau die falsche Reaktion. Denn: V16-Warnleuchte ab 2026 Pflicht – so lautet die neue Regel für fast alle Fahrzeuge mit spanischer Zulassung. Wer dann noch mit dem klassischen Warndreieck hantiert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch unnötige Gefahren.
Diese Änderung ist keine Randnotiz für Urlauber – sie betrifft Unternehmen mit Spanien-Standorten, Flotten in Grenzregionen und alle, die in der EU arbeiten. Denn die neue V16-Warnleuchte ist nicht nur Gesetz – sie verändert auch, wie Sicherheit im Straßenverkehr gedacht wird. Und sie bringt Chancen, wenn man vorbereitet ist.
Was ist die V16-Warnleuchte – und warum ist sie ab 2026 Pflicht?
Eine klassische Pannensituation auf der Autobahn war bisher ein gefährlicher Balanceakt: Warnblinker an, aussteigen, Warndreieck holen, durch den Verkehr zurück zum Fahrzeug laufen. Inmitten rasender Lkw und Pkw ist jeder Schritt ein Risiko. Genau das will Spanien nun endgültig beenden – mit einer technologischen Neuregelung: V16-Warnleuchte ab 2026 Pflicht.
Diese Regelung basiert auf dem Königlichen Dekret 159/2021 und betrifft alle in Spanien zugelassenen Fahrzeuge – vom privaten Pkw bis zum gewerblichen Transporter. Das klassische Warndreieck wird aus dem Verkehr gezogen. An seine Stelle tritt eine moderne Leuchte, die sich direkt vom Fahrzeuginneren aus auf das Dach setzen lässt – ohne auszusteigen.
Die neue V16-Warnleuchte muss:
360°-Sichtbarkeit bieten, mindestens 1 Kilometer weit sichtbar sein
magnetisch auf dem Fahrzeugdach haften
bei jeder Witterung zwischen -10 °C und +50 °C funktionieren
mindestens 30 Minuten autonom blinken
ab 2026 zusätzlich mit GPS ausgestattet sein
bei Aktivierung automatisch den Standort an die spanische Verkehrsbehörde übermitteln (DGT 3.0)
Das Ziel: maximale Sichtbarkeit, minimale Unfallgefahr, digitale Anbindung – und klare Verhältnisse im Ernstfall.
Der Clou: Wer ein Fahrzeug mit spanischer Zulassung fährt – egal ob privat oder gewerblich – muss die neue V16-Leuchte mit sich führen. Wer sich nicht daran hält, riskiert Bußgelder von 80 bis 200 Euro. Und möglicherweise mehr – etwa bei Folgeunfällen durch mangelhafte Absicherung.
Gesetzliche Anforderungen: Was Unternehmen bis 2026 umsetzen müssen
Die Vorschrift ist eindeutig, der Countdown läuft: V16-Warnleuchte ab 2026 Pflicht – und das bedeutet Handlungsbedarf für Fuhrparkverantwortliche, Logistikleiter und alle Unternehmen mit in Spanien zugelassenen Fahrzeugen.
Die rechtliche Grundlage ist das Königliche Dekret 159/2021. Es legt fest, dass ab dem 1. Januar 2026 ausschließlich zertifizierte V16-Warnleuchten verwendet werden dürfen. Das klassische Warndreieck wird damit für spanische Fahrzeuge de facto abgeschafft.
Diese Fahrzeugtypen sind betroffen:
Pkw und Firmenfahrzeuge jeder Art
Lieferwagen und Kleintransporter
Leichte und schwere Lkw
Kraftomnibusse (inkl. Reisebusse und Linienverkehr)
Ausgenommen sind nur:
Motorräder (für sie ist die Nutzung empfohlen, aber nicht verpflichtend)
Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung (solange das Warndreieck im Herkunftsland vorgeschrieben ist)
Diese Anforderungen muss eine V16-Leuchte ab 2026 erfüllen:
Zertifizierung durch die spanische Verkehrsbehörde DGT
Mindestens 30 Minuten Betriebslaufzeit
Magnetische Befestigung fürs Fahrzeugdach
Sichtbarkeit auf mindestens 1 Kilometer Distanz
Wetter- und temperaturfest (-10 °C bis +50 °C)
GPS-Modul mit Verbindung zur DGT 3.0-Plattform
Wichtig: Nur Modelle auf der offiziellen Zulassungsliste der DGT sind rechtskonform. Der Markt bietet zahlreiche Varianten – doch ab 2026 zählen ausschließlich die vernetzten, geolokalisierten Versionen.
Unternehmensrelevante Pflichten:
Jedes betroffene Fahrzeug muss mit einer zertifizierten V16-Leuchte ausgestattet sein
Auch Miet-, Leasing- und Poolfahrzeuge sind einzubeziehen
Die Leuchte muss bei jeder Fahrt einsatzbereit mitgeführt werden
Versäumte Umrüstung kann Bußgelder und Probleme bei Kontrollen verursachen
Spätestens ab dem Jahreswechsel 2025/2026 wird die Einhaltung nicht nur kontrolliert, sondern vorausgesetzt. V16-Warnleuchte ab 2026 Pflicht heißt also: Jedes Zögern kostet – sei es Geld, Vertrauen oder im Ernstfall Sicherheit.
Welche Vorteile die Pflicht zur V16-Warnleuchte Unternehmen tatsächlich bringt
Oberflächlich betrachtet ist die V16-Warnleuchte ab 2026 Pflicht eine zusätzliche gesetzliche Auflage. Doch wer genauer hinsieht, erkennt: Sie ist mehr als das. Für Unternehmen mit Fuhrpark – ob im Transportwesen, Außendienst oder Handwerk – eröffnet sie neue Potenziale. Sicherheit, Reaktionsgeschwindigkeit und Prozessklarheit lassen sich damit messbar verbessern.
1. Mehr Sicherheit für Fahrpersonal
Die größte Stärke der V16-Warnleuchte liegt in ihrem Konzept: Sie lässt sich vom Fahrzeuginneren aus bedienen. Kein Aussteigen auf der Autobahn, kein hektisches Platzieren eines Warndreiecks im Gefahrenbereich. Die Leuchte wird einfach auf das Fahrzeugdach gesetzt – per Magnet, mit einem Griff, in Sekunden. Das reduziert das Unfallrisiko für Fahrende drastisch, besonders bei Dunkelheit oder schlechtem Wetter.
2. Echtzeit-Notfallmanagement
Die ab 2026 vorgeschriebene GPS-Anbindung an die DGT 3.0-Plattform bringt einen echten Digitalvorteil. Bei Aktivierung sendet die Leuchte automatisch den Standort des Fahrzeugs – inklusive Warnsignal – an die Verkehrsbehörde. Das heißt für Unternehmen:
Pannen und Unfälle sind sofort systemseitig erfasst
Einsätze können zentral koordiniert werden
Fahrer müssen nicht aktiv kommunizieren – sie sind abgesichert
Rettungs- oder Hilfsdienste sind schneller vor Ort
Gerade für Flottenbetreiber mit vielen parallelen Touren ist das ein erheblicher Effizienzgewinn.
3. Bessere Compliance und Rechtssicherheit
Unternehmen, die frühzeitig umrüsten, erfüllen nicht nur die V16-Warnleuchte ab 2026 Pflicht, sondern zeigen auch klare Haltung: Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitenden und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Ein vollständig ausgestatteter Fuhrpark signalisiert:
Professionalität gegenüber Kunden und Partnern
Risikominimierung gegenüber Versicherern
Klarheit bei internen Audits und Behördenprüfungen
Zudem vermeiden Unternehmen Bußgelder, Ausfallzeiten durch Fahrzeugstilllegungen und mögliche Haftungsrisiken bei Folgeunfällen.
4. Sichtbarer Wettbewerbsvorteil
Sicherheit verkauft sich – intern wie extern. Wer seine Flotte sichtbar nachrüstet und die neue Technik in die Unternehmenskommunikation integriert, punktet beim Thema Verantwortung, vorausschauendes Handeln und Modernität. Gerade in Branchen, in denen Kunden Wert auf Sorgfalt und Sicherheit legen, ist das ein Pluspunkt im Tagesgeschäft.
Umsetzung in der Praxis – so gelingt die Einführung der V16-Warnleuchte im Unternehmen
Die gesetzliche Verpflichtung ist gesetzt – jetzt geht es an die konkrete Umsetzung. Für viele Unternehmen mit spanischen Standorten oder in Spanien zugelassenen Fahrzeugen wird die V16-Warnleuchte ab 2026 Pflicht zur organisatorischen Aufgabe. Wer rechtzeitig plant, spart sich unnötigen Stress, Engpässe und Mehraufwand.
1. Fuhrpark analysieren – wer ist betroffen?
Der erste Schritt ist die Bestandsaufnahme:
Welche Fahrzeuge im Unternehmen sind in Spanien zugelassen?
Welche davon sind dauerhaft dort unterwegs?
Gibt es Miet-, Leasing- oder Poolfahrzeuge mit spanischem Kennzeichen?
Diese Liste ist die Grundlage für alle weiteren Schritte. Denn nur für diese Fahrzeuge gilt die Pflicht – aber dort muss sie lückenlos umgesetzt werden.
2. Zertifizierte Geräte beschaffen
Nicht jede V16-Leuchte am Markt erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Nur Modelle, die von der DGT (Dirección General de Tráfico) zertifiziert sind, sind zulässig – und ab 2026 nur mit GPS-Anbindung. Wichtig ist daher:
Nur auf die offizielle DGT-Liste zurückgreifen
Geräte mit GPS- und Mobilfunkmodul wählen
Stückzahl großzügig kalkulieren (Ersatzbedarf, Schulung, Reserve)
rechtzeitig ordern – Lieferschwierigkeiten sind zum Jahresende 2025 wahrscheinlich
3. Mitarbeitende schulen
Ein technisches Gerät ist nur so wirksam wie sein Anwender. Daher sollten alle betroffenen Mitarbeitenden wissen:
wie die V16-Leuchte aktiviert und befestigt wird
wann sie zum Einsatz kommt
wie lange sie funktionieren muss
was bei Fehlfunktionen zu tun ist
Eine kurze Schulung oder E-Learning-Einheit genügt oft, um Unsicherheiten auszuräumen und die Sicherheit im Ernstfall zu erhöhen.
4. Integration ins Flottenmanagement
Geräteverwaltung gehört ins System:
Jedes Fahrzeug erhält eine zugeordnete V16-Leuchte
Prüf- und Wartungsintervalle (z. B. Batterietest) werden dokumentiert
Austauschzyklen und GPS-Konnektivität lassen sich zentral überwachen
Wer sein Flottenmanagement digital aufgestellt hat, kann die neue Technik hier problemlos integrieren – und Nachweise auf Knopfdruck liefern.
5. Funktionsfähigkeit regelmäßig prüfen
Wie bei jedem sicherheitsrelevanten Equipment gilt: Die Leuchte muss im Ernstfall funktionieren. Daher sind regelmäßige Funktionstests und Batteriekontrollen Pflicht – am besten als fixer Bestandteil der Fahrzeugwartung oder der monatlichen Fahrerchecklisten.
Internationale Besonderheiten – was für ausländische Fahrzeuge gilt
Eine häufige Frage – gerade bei international tätigen Unternehmen – lautet: Gilt die V16-Warnleuchte ab 2026 Pflicht auch für Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung, die durch Spanien fahren?
Die Antwort: Nein – nicht grundsätzlich. Hier kommt es auf die Fahrzeugzulassung an, nicht auf den Einsatzort.
1. Ausländische Fahrzeuge in Spanien
Fahrzeuge, die nicht in Spanien zugelassen sind, müssen auch nach dem 1. Januar 2026 kein V16-Gerät mitführen, solange sie:
im Heimatland zugelassen sind
dort die Mitführung eines Warndreiecks vorgeschrieben ist
Das heißt: Für deutsche, österreichische, französische oder sonstige ausländische Fahrzeuge bleibt das klassische Warndreieck ausreichend, sofern sie im Herkunftsland den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Diese Ausnahme ist besonders relevant für:
Speditionen im Transitverkehr
Dienstfahrzeuge von internationalen Unternehmen
touristisch genutzte Flotten (z. B. Mietwagen aus dem Ausland)
2. Spanische Fahrzeuge im Ausland
Für in Spanien zugelassene Fahrzeuge, die außerhalb Spaniens unterwegs sind (z. B. internationale Transporte), gilt dennoch: Die V16-Warnleuchte muss mitgeführt werden. Die Pflicht hängt nicht davon ab, wo sich das Fahrzeug befindet, sondern von seiner Zulassung.
Das bedeutet: Auch wenn das Fahrzeug in Frankreich, Deutschland oder Portugal unterwegs ist – ist es in Spanien registriert, muss die Leuchte an Bord sein.
3. Grenzüberschreitende Flotten
Unternehmen mit gemischten Fuhrparks – etwa mit deutschen und spanischen Fahrzeugen – sollten die Regelung unbedingt differenziert betrachten. Während ein deutsches Fahrzeug weiterhin mit Warndreieck unterwegs sein darf, muss ein baugleiches spanisches Fahrzeug bereits vollständig auf V16-Technik umgestellt sein.
Wichtig für die Compliance:
Im Zweifelsfall dokumentieren, welches Fahrzeug wo zugelassen ist – und mit welcher Sicherheitsausstattung es unterwegs ist. So lassen sich Missverständnisse bei Kontrollen vermeiden.
Fazit und Handlungsempfehlungen für Unternehmen zur V16-Warnleuchte ab 2026 Pflicht
Die Umstellung ist kein Detail – sie ist ein Paradigmenwechsel im Bereich Verkehrssicherheit. Dass die V16-Warnleuchte ab 2026 Pflicht wird, betrifft nicht nur private Fahrzeuge in Spanien, sondern ganz besonders die Unternehmenswelt: Flottenbetreiber, Logistiker, Außendienstorganisationen und Dienstleister mit Niederlassungen in Spanien oder spanischer Zulassung.
Wer frühzeitig handelt, gewinnt mehr als nur gesetzeskonforme Ausrüstung. Er zeigt Verantwortung, schützt sein Team – und profitiert von digitalen Sicherheitslösungen, die Notfälle schneller beherrschbar machen und Prozesse verschlanken.
Handlungsempfehlung:
Analysiere deinen Fuhrpark nach Zulassungsort und Einsatzgebiet
Beschaffe rechtzeitig zertifizierte, GPS-fähige V16-Warnleuchten
Schule deine Fahrer praxisnah im Umgang mit der neuen Technik
Integriere die Geräteverwaltung ins Flottenmanagementsystem
Prüfe regelmäßig die Einsatzbereitschaft und dokumentiere die Kontrolle
Diese Umstellung ist kein Selbstläufer – aber eine einmalige Chance, Sicherheitsstandards zu erhöhen und gleichzeitig Effizienz zu gewinnen.
Wenn du nicht nur gesetzlich sicher, sondern auch intern gut aufgestellt sein willst: Unsere erfahrenen Sicherheitsfachkräfte (SiFas) unterstützen dich gern. Ob Schulungen, Gefährdungsbeurteilung oder Umsetzung betrieblicher Arbeitsschutzmaßnahmen – wir bringen Know-how, Klartext und Praxiserfahrung direkt in deinen Betrieb.
Rechtlicher Hinweis:
Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar und ersetzen nicht die individuelle Prüfung durch fachkundige Stellen oder Behörden.
Wenn du noch tiefer in das Thema eintauchen möchtest, findest du hier weiterführende Informationen und spannende Einblicke von vertrauenswürdigen Quellen:
FAQ – V16-Warnleuchte ab 2026 Pflicht
Für welche Fahrzeuge gilt die Pflicht zur V16-Warnleuchte ab 2026?
Die Pflicht zur Mitführung einer V16-Warnleuchte ab dem 1. Januar 2026 gilt für alle in Spanien zugelassenen Fahrzeuge, darunter Pkw, Transporter, Kleinlaster, Lkw und Busse. Ausgenommen sind Motorräder, für die der Einsatz zwar empfohlen, aber nicht verpflichtend ist. Fahrzeuge, die nicht in Spanien zugelassen sind, unterliegen dieser Pflicht nicht.
Was ist die V16-Warnleuchte und wie funktioniert sie?
Die V16-Warnleuchte ist ein akkubetriebenes, magnetisch haftendes Notfalllicht, das bei einer Panne oder einem Unfall auf dem Fahrzeugdach angebracht wird. Sie ist aus mindestens 1 Kilometer Entfernung sichtbar, leuchtet 360° und lässt sich ohne Aussteigen aktivieren. Ab 2026 müssen alle V16-Leuchten zusätzlich mit einem GPS-Modul ausgestattet sein, das den Standort des Fahrzeugs automatisch an die spanische Verkehrsbehörde (DGT 3.0) überträgt.
Darf man nach dem 1. Januar 2026 noch ein Warndreieck verwenden?
Für in Spanien zugelassene Fahrzeuge ersetzt die V16-Warnleuchte das Warndreieck vollständig. Dieses darf dann nicht mehr verwendet werden. Für Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung gilt weiterhin das jeweils nationale Recht – dort bleibt das Warndreieck zulässig, solange es im Heimatland vorgeschrieben ist.
Welche technischen Anforderungen muss eine V16-Leuchte erfüllen?
Zugelassene V16-Leuchten müssen:
von der DGT zertifiziert sein
eine Leuchtweite von mindestens 1 km aufweisen
mindestens 30 Minuten Betriebszeit gewährleisten
zwischen -10 °C und +50 °C zuverlässig funktionieren
magnetisch am Fahrzeug haften
ab 2026 GPS-fähig sein und Daten an DGT 3.0 senden können
Wie erkenne ich, ob eine V16-Leuchte zugelassen ist?
Nur Leuchten, die auf der offiziellen Zulassungsliste der spanischen Verkehrsbehörde (DGT) stehen, sind erlaubt. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert. Beim Kauf sollte explizit darauf geachtet werden, dass das Modell GPS-unterstützt ist, da rein manuelle Versionen ab 2026 nicht mehr zulässig sind.
Was passiert, wenn ich ab 2026 keine V16-Warnleuchte mitführe?
Das Fehlen einer vorgeschriebenen V16-Warnleuchte kann zu Bußgeldern zwischen 80 und 200 Euro führen. In besonders sicherheitsrelevanten Situationen – etwa bei einem Unfall ohne angemessene Absicherung – können weitere rechtliche Konsequenzen folgen. Darüber hinaus kann es zu Problemen bei Verkehrskontrollen oder mit Versicherern kommen.
Müssen auch Miet- oder Leasingfahrzeuge mit V16-Leuchten ausgestattet werden?
Ja. Die Pflicht gilt für alle in Spanien zugelassenen Fahrzeuge, unabhängig von Besitzverhältnis oder Nutzung. Das betrifft also auch:
Mietwagen
Leasingfahrzeuge
Poolfahrzeuge in Unternehmen
Die Verantwortung für die Ausstattung liegt in der Regel beim Fahrzeughalter oder der betreibenden Organisation.
Wie wird die V16-Leuchte in den Betriebsalltag integriert?
Für Unternehmen empfiehlt es sich, die Leuchte:
fest jedem Fahrzeug im Flottenmanagement zuzuordnen
regelmäßig auf Funktion (z. B. Batteriestatus) zu prüfen
mit Wartung und Fahrerschulungen zu verbinden
in digitale Fahrzeugsysteme oder Checklisten zu integrieren
So wird sie zu einem verlässlichen Bestandteil des betrieblichen Sicherheitskonzepts.
Muss die V16-Leuchte auch im Ausland verwendet werden?
Nein, die Pflicht zur Nutzung besteht nur innerhalb Spaniens und nur für dort zugelassene Fahrzeuge. Wird ein spanisches Fahrzeug z. B. in Frankreich oder Deutschland eingesetzt, muss die Leuchte mitgeführt werden, muss dort aber nicht zwingend eingesetzt werden – es sei denn, es gibt dort gleichlautende Regelungen (was bisher nicht der Fall ist).