Im Lager treffen Menschen, Flurförderzeuge, schwere Lasten und Zeitdruck auf engem Raum zusammen. Die meisten Unfälle entstehen deshalb nicht aus einem einzelnen Fehler, sondern aus einer Situation, die schon lange vorher unsicher war: eine Kreuzung ohne Sicht, ein schwerer Artikel im untersten Fach, eine Unterweisung, die zuletzt vor über einem Jahr stattfand. Arbeitssicherheit im Lager heißt, diese Situationen zu finden, bevor sie zu einem Unfall werden. Das Werkzeug dafür schreibt das Arbeitsschutzgesetz ohnehin vor.
Die Pflichten im Überblick
| Pflicht | Inhalt | Grundlage |
|---|---|---|
| Gefährdungsbeurteilung | Gefährdungen ermitteln, Maßnahmen festlegen, Wirksamkeit prüfen, auch zu Arbeitsabläufen, Arbeitszeit und psychischer Belastung | § 5 ArbSchG |
| Unterweisung | vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Änderungen und bei neuen Arbeitsmitteln, bei Leiharbeit durch den Entleiher | § 12 ArbSchG |
| Wiederholung der Unterweisung | erforderlichenfalls wiederholen, mindestens einmal jährlich, dokumentieren | § 4 DGUV Vorschrift 1 |
| Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand | mindestens 18 Jahre, geeignet, ausgebildet, Befähigung nachgewiesen, schriftlich beauftragt | § 7 DGUV Vorschrift 68 |
| Prüfung der Flurförderzeuge | wiederkehrend durch einen Sachkundigen in Abständen von längstens einem Jahr | § 37 DGUV Vorschrift 68 |
| Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber | bei Fremdpersonal in derselben Halle zusammenarbeiten und sich über Anweisungen vergewissern | § 8 ArbSchG |
Für Regale kommen die Vorgaben der DGUV Information 208-061 und der Norm DIN EN 15635 hinzu: regelmäßige Sichtkontrollen im Betrieb und eine Inspektion durch eine fachkundige Person, in der Praxis mindestens einmal im Jahr. Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist und welche Branchenregeln gelten, hängt vom Unternehmen ab. Für Handel und Warenlogistik ist es häufig die BGHW, für Transport und Spedition die BG Verkehr.
Wo im Lager die Gefährdungen liegen
Die Gefährdungsbeurteilung wird konkret, wenn sie entlang der Orte im Lager geht und nicht entlang einer allgemeinen Liste:
- Verkehrswege und Kreuzungen: Fußgänger und Stapler auf denselben Flächen, Sichtbehinderung durch Regale und Ladung, Rückwärtsfahrten an der Rampe.
- Regale: Anfahrschäden an Stützen, überschrittene Fachlasten, Ware, die über den Palettenrand ragt.
- Rampe: Spalt zwischen Rampe und Fahrzeug, wegrollende Lkw, Kälte und Nässe im Torbereich.
- Kommissionierplätze: Greifen in Bodennähe oder über Schulterhöhe, Drehen mit Last, hohe Wiederholungszahl.
- Packstationen: falsche Arbeitshöhe, langes Stehen, Schneidwerkzeuge.
- Ladestationen: Batterien von Flurförderzeugen, Lüftung, Brandschutz.
Für jeden Ort gilt die Reihenfolge des Arbeitsschutzes: zuerst technische Lösung, dann organisatorische, zuletzt persönliche Schutzausrüstung. Ein Anfahrschutz an der Regalstütze wirkt zuverlässiger als ein Hinweisschild, ein getrennter Fußweg zuverlässiger als eine Warnweste.
Verkehrswege: Mensch und Stapler trennen
Kollisionen zwischen Fußgängern und Flurförderzeugen gehören zu den schwersten Unfallarten im Lager. Die wirksamste Maßnahme ist räumliche Trennung: markierte Fußwege, wo möglich mit Geländer, feste Übergänge statt Querungen an beliebiger Stelle, Spiegel oder Warnsysteme an unübersichtlichen Kreuzungen. Organisatorisch hilft eine Regel, wer Vorrang hat, und eine Begrenzung der Geschwindigkeit in Bereichen mit Fußgängerverkehr.
Markierungen verblassen, Wege werden zugestellt. Deshalb gehören Verkehrswege in jede Begehung, nicht nur in die erste Planung.
Ergonomie: schwere Artikel in die richtige Höhe
Heben, Tragen und Zwangshaltungen belasten vor allem Rücken und Schultern. Die wirksamsten Maßnahmen liegen in der Gestaltung, nicht in der Hebetechnik:
- schwere und häufig gegriffene Artikel zwischen Hüft- und Schulterhöhe lagern
- höhenverstellbare Packtische an festen Stationen
- Hebehilfen, Rollwagen und Kommissionierfahrzeuge für schwere Lasten
- Wechsel zwischen belastenden und leichteren Tätigkeiten innerhalb einer Schicht
Wie sich Lagerplätze nach Zugriffshäufigkeit und Gewicht ordnen lassen, zeigt der Beitrag zum Slotting mit ABC/XYZ-Analyse. Hitze ist ein eigenes Thema mit eigenen Schwellen, beschrieben im Beitrag Hitze im Lager.

Unterweisung, die ankommt
Die jährliche Sammelunterweisung erfüllt die Mindestpflicht, verändert aber selten Verhalten. Wirksamer sind kurze Unterweisungen am Arbeitsplatz, bezogen auf die konkrete Tätigkeit, in einer Sprache, die alle verstehen, und mit einer kurzen Kontrolle, ob die wichtigsten Punkte angekommen sind. Neue Kräfte werden vor dem ersten Arbeitstag an der Tätigkeit unterwiesen, nicht erst in der nächsten Sammelrunde. Bei überlassenen Kräften liegt diese Pflicht nach § 12 Abs. 2 ArbSchG beim Entleiher.
Führungskräfte prägen, was tatsächlich gilt. Eine Schichtleitung, die selbst den Fußweg nutzt und Verstöße sachlich anspricht, bewirkt mehr als jedes Plakat.
Beinaheunfälle als Frühwarnsystem
Unfälle sind zum Glück selten genug, dass sich aus ihnen allein kaum Muster ablesen lassen. Beinaheunfälle sind häufiger und zeigen dieselben Schwachstellen. Damit sie gemeldet werden, braucht es einen einfachen Meldeweg, zum Beispiel eine Karte oder einen Eintrag im Schichtbuch, und die Erfahrung, dass eine Meldung zu einer Maßnahme führt und nicht zu Ärger.
| Kennzahl | Berechnung | was sie zeigt |
|---|---|---|
| gemeldete Beinaheunfälle | Anzahl je Monat und Bereich | Meldekultur und Schwerpunkte. Steigende Zahlen nach Einführung sind meist ein gutes Zeichen |
| Umsetzungszeit | Tage von der Meldung bis zur umgesetzten Maßnahme | ob Meldungen ernst genommen werden |
| Unterweisungsquote | Anteil der Beschäftigten mit gültiger, dokumentierter Unterweisung für ihre Tätigkeit | Lücken, oft bei neuen und wechselnden Kräften |
| offene Mängel aus Begehungen | Zahl und Alter der nicht behobenen Mängel | ob Begehungen Folgen haben |
| meldepflichtige Arbeitsunfälle | Anzahl je Zeitraum und Bereich | Ergebnis, aber ein Spätindikator |
Eine Grenze gehört dazu: Wird die Zahl der Unfälle zum Ziel mit Prämie, sinkt oft die Meldebereitschaft und nicht das Risiko. Gesteuert wird deshalb über Meldungen, Umsetzung und offene Mängel.
Wenn Fremdpersonal in der Halle arbeitet
Arbeiten in einer Halle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber, etwa ein Werkvertragsteam neben dem Stammpersonal, bleibt jeder Arbeitgeber für seine Leute verantwortlich. Nach § 8 ArbSchG müssen die Arbeitgeber zusammenarbeiten, sich gegenseitig über Gefahren unterrichten und Maßnahmen abstimmen. Der Hallenbetreiber muss sich vergewissern, dass die Fremdbeschäftigten angemessene Anweisungen für die Gefahren in seinem Betrieb erhalten haben. Ein Werkvertrag verschiebt diese Pflicht nicht, er verteilt sie. Praktisch bewährt sind gemeinsame Hallenregeln, eine abgestimmte Erstunterweisung für die Halle und gemeinsame Begehungen.
Wir sind Allcox
Allcox arbeitet nach eigener Angabe seit 2002 in der operativen Logistik und übernimmt auf deiner Fläche Bereiche wie die Lagerbewirtschaftung im Werkvertrag oder als Inhouse-Outsourcing. Unterweisung und Arbeitsschutz für unser Team liegen dabei bei uns, abgestimmt mit deinen Hallenregeln nach § 8 ArbSchG. Wie das bei dir konkret aussähe, klären wir vor dem Start in einer gemeinsamen Begehung.
FAQ: Arbeitssicherheit in der Lagerlogistik
Wie oft muss im Lager unterwiesen werden?
Vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Änderungen im Aufgabenbereich und bei neuen Arbeitsmitteln nach § 12 ArbSchG. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 ist die Unterweisung mindestens einmal jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren.
Wer darf einen Gabelstapler fahren?
Für Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand verlangt § 7 DGUV Vorschrift 68 Personen ab 18 Jahren, die geeignet und ausgebildet sind, ihre Befähigung nachgewiesen haben und vom Unternehmer schriftlich beauftragt wurden.
Wie oft werden Flurförderzeuge geprüft?
Nach § 37 DGUV Vorschrift 68 wiederkehrend durch einen Sachkundigen in Abständen von längstens einem Jahr. Dazu kommt die Kontrolle vor Arbeitsbeginn durch die Fahrer.
Muss die Gefährdungsbeurteilung jährlich erneuert werden?
Das Arbeitsschutzgesetz nennt kein festes Intervall. Sie wird überprüft und angepasst, wenn sich Arbeitsbedingungen, Arbeitsmittel oder Abläufe ändern und nach Unfällen oder Beinaheunfällen. Viele Betriebe prüfen sie zusätzlich in einem festen Rhythmus.
Wer ist zuständig, wenn ein Dienstleister im Lager arbeitet?
Jeder Arbeitgeber für seine eigenen Beschäftigten. Nach § 8 ArbSchG müssen die Arbeitgeber zusammenarbeiten, und der Betreiber der Halle muss sich vergewissern, dass die Fremdbeschäftigten angemessen angewiesen wurden.


