
Mängelgewährleistung im Werkvertrag: was in der Logistik gilt
Im Werkvertrag wird ein Ergebnis geschuldet. Stimmt es nicht, entscheiden Beschaffenheit, Abnahme und Fristen darüber, wer nachbessern muss und wer zahlt. Die gesetzlichen Regeln zu Mängelrechten, Verjährung und Haftung, angewendet auf Logistikleistungen.








